Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Fahrzeugeigenschaften

    Angaben in diesem Vertrag, in Prospekten, Angeboten, Auftragsbestätigungen, insbesondere solche betreffend Gewichte, Masse, Verbrauchsziff§ern, Betriebskosten, Geschwindigkeit und dergleichen, sind als blosse Annäherungswerte zu verstehen.

  2. Erfüllungsort

    Erfüllungsort für die Übergabe des Fahrzeuges und für die Zahlung des Kaufpreises sowie anderer Verbindlichkeiten ist das Domizil des Verkäufers.

  3. Lieferverzögerungen

    Erfolgt die Ablieferung nicht fristgerecht, so kann der Käufer nach Ablauf von einem Monat sofort schriftlich eine Nachfrist von 10 Tagen ansetzen und bei deren unbenutztem Ablauf von diesem Vertrag zurücktreten; wird keine Nachfrist angesetzt, so beginnt die Frist von einem Monat neu zu laufen. Der Rücktritt ist nur gültig, wenn er mit eingeschriebenem Brief erklärt wird.

  4. Eigentumsvorbehalt

    Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises inklusive allfälliger Verzugszinsen und Kosten besteht zugunsten des Verkäufers der Eigentumsvorbehalt gemäss Art. 715 ZGB am Fahrzeug sowie an allen seinen Bestandteilen und Zubehör. Bis dahin darf der Käufer das Fahrzeug weder veräussern noch verpfänden oder ausleihen.

    Die Vermietung ist nur mit ausdrücklichem Einverständnis des Verkäufers zulässig. Bei einer allfälligen Pfändung, Retention oder Arretierung hat der Käufer auf den Eigentumsvorbehalt hinzuweisen und überdies den Verkäufer zu benachrichtigen.

    Beruft sich der Verkäufer auf seinen Eigentumsvorbehalt, so hat dieser das Recht, das Fahrzeug jederzeit ohne behördliche Verfügung in Besitz zu nehmen, wo immer es sich befindet. Der Käufer erteilt dem Verkäufer ausdrücklich das Recht, den Eigentumsvorbehalt im Eigentumsvorbehaltsregister einzutragen.

    Der Käufer verpflichtet sich, während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes dem Verkäufer von jeder Änderung seines Wohnsitzes vor dem Umzug Kenntnis zu geben.

  5. Mitnahme Zubehörteile des gekauften Motorrades

    Der Käufer hat nach erfolgter Abholung des Motorrades, 4 Wochen Zeit, die dazu gehörige Ware (Zubehör, Originalteile etc.) abzuholen. Nach Ablauf dieser Frist, ist es nicht mehr gewährleistet, dass die Ware aus logistischen Gründen weiterhin zur Verfügung steht.

  6. Verzug des Käufers

    Befindet sich der Käufer nach erfolgter schriftlicher Mahnung mit der Übernahme des Fahrzeuges in Verzug, hat der Verkäufer schriftlich eine Nachfrist von 7 Tagen auszusetzen. Nach deren unbenütztem Ablauf kann er:

    • auf die Erfüllung beharren und Schadenersatz verlangen; oder
    • sofort schriftlich den Verzicht auf die nachträgliche Leistung erklären und 15% des Verkaufspreises als Konventionalstrafe fordern. Übersteigt der erlittene Schaden den Betrag der Konventionalstrafe, so ist der Verkäufer berechtigt den Mehrbetrag einzufordern, selbst wenn den Käufer kein Verschulden trifft; oder
    • vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz fordern.

    Die gleichen Rechte stehen dem Verkäufer zu, wenn der Käufer mit einer allfälligen Kaufpreisrestanz in Verzug geraten ist und der Verkäufer ihm erfolglos schriftlich eine Nachfrist von sieben Tagen angesetzt hat.

    Macht der Verkäufer von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch, nachdem das Fahrzeug in Verkehr gesetzt wurde, kann er nebst Schadenersatz einen angemessenen Betrag für Miete und Abnützung des Fahrzeuges fordern. Dieser Betrag berechnet sich wie folgt:

    10% des Kaufpreises für die Entwertung des Fahrzeuges infolge Inverkehrssetzung, zuzüglich 1% des Kaufpreises pro Monat ab Übernahme des Fahrzeuges.

    Der Käufer annerkennt diese Ansätze als angemessene Entschädigung, wobei es dem Verkäufer offensteht, unter Umständen höhere Entschädigungen geltend zu machen.

  7. Zubehör

    Die entsprechenden Homologationen werden durch unsere Lieferanten erstellt, welche namentlich auf den Beiblättern erwähnt sind, sie haften für deren Gültigkeit. Wir übernehmen keine Haftung und Garantie für Zubehörartikel.

  8. Mototech Garantieverlängerung

    Es gelten die Garantiebedinungen von Kawasaki Schweiz, zusätzlich muss das Fahrzeug ausschliesslich bei Moto-Tech Schweiz AG gewartet werden. Die Garantieverlängerung ist mit dem Fahrzeug und dem Halter verbunden und ist bei Weitergabe des Fahrzeugs nicht übertragbar.

  9. Datenschutz

    Wir respektieren die Privatsphäre unserer Kunden und Interessenten. Wir verwenden Ihre Daten für die Abwicklung des Kaufvertrages bzw. Werkstattauftrages, für die Kundenbetreuung und für Marketingzwecke (z.B. Statistik, Newsletter, Prospekt- und Angebotsversand, optimierte Servicequalität). Zudem können die Daten für die oben genannten Zwecke ebenfalls dem Importeur, Hersteller und den Partnergesellschaften übermittelt werden. Die Moto-Tech Schweiz AG sichert zu, dass die Daten nur unter Wahrung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verwendet werden.